
Leistung
Externer Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen die Funktion des Datenschutzbeauftragten und unterstützen Ihr Unternehmen bei Beratung, Überwachung und der Abstimmung Ihrer Datenschutzprozesse.
7+
Jahre am Markt
200+
betreute Mandate
12
Branchen im Portfolio
100 %
unabhängige Beratung
Leistungsumfang
Was macht ein externer DSB?
Ein externer Datenschutzbeauftragter berät und überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen, unterstützt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, sensibilisiert Mitarbeitende und fungiert als Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden.
Im Überblick
Was wir für Sie übernehmen.
01
Datenschutzorganisation
Rollen, Prozesse, Verzeichnisse und Verantwortlichkeiten strukturieren.
02
Beratung & Prüfung
Projekte, Verträge, Dienstleister und datenschutzrelevante Entscheidungen begleiten.
03
Betroffenenrechte & Vorfälle
Bei Anfragen, Datenschutzverletzungen und Meldungen unterstützen.
04
Schulungen & Sensibilisierung
Praxisnahes Datenschutzwissen für relevante Zielgruppen vermitteln.
05
Reporting & Weiterentwicklung
An die Leitung berichten und Verbesserungsmaßnahmen priorisieren.
Passend zu Ihrer Ausgangslage
Für wen ist diese Leistung geeignet?
Der Beratungsumfang richtet sich nach Organisation, Reifegrad und Zielsetzung – und wird so zugeschnitten, dass vorhandene Strukturen sinnvoll genutzt werden.
Benennungspflicht
Für Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.
Interessenkonflikte vermeiden
Für Organisationen, in denen interne Kandidaten wegen ihrer übrigen Aufgaben in Interessenkonflikte geraten könnten. Die DSB-Funktion muss unabhängig wahrgenommen werden können.
Begrenzte Fachressourcen
Für Unternehmen, die spezialisierte Kompetenz flexibel benötigen.
Komplexe Datenverarbeitung
Für Organisationen mit vielen Dienstleistern, Systemen oder sensiblen Daten.
Einordnung
Externer DSB oder Datenschutzberatung?
Der externe DSB übernimmt eine gesetzlich definierte, unabhängige Funktion. Datenschutzberatung kann zusätzlich operative Projektunterstützung leisten. Rollen und Interessenkonflikte müssen sauber getrennt werden.

Was am Ende zählt
Ergebnisse der externen DSB-Begleitung.
Datenschutzfragen haben eine feste fachliche Anlaufstelle. Beratung, Überwachung und die Abstimmung mit Verantwortlichen werden nachvollziehbar organisiert.
01
Orientierung
Relevante Anforderungen und Risiken sind verständlich eingeordnet und sinnvoll priorisiert.
02
Umsetzung
Verantwortlichkeiten, Maßnahmen und Abläufe greifen im tatsächlichen Betrieb ineinander.
03
Nachweis
Entscheidungen und Ergebnisse sind dokumentiert, für interne und externe Prüfungen geordnet.
Zertifizierungen
Nachweise, klar und sichtbar.
ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz
Nachweis auf Grundlage der Anforderungen des BSI IT-Grundschutzes.

BSI Testat IT-Grundschutz
Bestätigung einer strukturierten Basis-Absicherung nach BSI-Vorgaben.

BSI IT-Grundschutz-Berater
Offizielle Qualifikation für Beratung und Umsetzung nach BSI IT-Grundschutz.

Qualitätsmanagement nach ISO 9001
Zertifiziertes DEKRA-Qualitätsmanagementsystem.
Weiterdenken
Passende Leistungen im Zusammenhang.
FAQ
Häufige Fragen zum externen DSB.
Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?
Für nichtöffentliche Stellen gilt nach § 38 BDSG grundsätzlich die Schwelle von mindestens 20 Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Unabhängig davon können insbesondere Art und Umfang der Verarbeitung eine Benennung erfordern, etwa bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten oder einer erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung. Maßgeblich sind Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG.
Bleibt das Unternehmen verantwortlich?
Ja. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Die Verantwortung für die Verarbeitung und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen verbleibt beim Verantwortlichen beziehungsweise Auftragsverarbeiter.
Kann der DSB Verträge freigeben?
Der Datenschutzbeauftragte kann datenschutzbezogene Fragen zu Verträgen bewerten und Empfehlungen geben. Er übernimmt dadurch keine geschäftliche Freigabeentscheidung und ersetzt keine erforderliche rechtliche Vertragsprüfung.
Wie erfolgt die Zusammenarbeit?
Zuständigkeiten, Abstimmungswege und regelmäßige Termine werden vereinbart. Neue oder geänderte Verarbeitungsvorhaben sollten frühzeitig vorgelegt werden, damit Datenschutzanforderungen bei der Planung berücksichtigt werden können.
Unterstützt der DSB bei Datenschutzvorfällen?
Der Datenschutzbeauftragte berät bei der Bewertung, Dokumentation und möglichen Melde- oder Benachrichtigungspflichten. Die Entscheidung und fristgerechte Umsetzung liegen beim verantwortlichen Unternehmen.
Nächster Schritt
Sprechen Sie mit Ihrem Experten für Datenschutz.
Sie möchten einen externen Datenschutzbeauftragten benennen oder die Betreuung neu ordnen? Wir besprechen Ihre Verarbeitungstätigkeiten, Zuständigkeiten und den benötigten Umfang.

Ihr Experte für Datenschutz
Ermin Kadic
Senior Security Consultant · Datenschutz
Ermin Kadic begleitet Sie bei der Einordnung, Umsetzung und belastbaren Dokumentation rund um Datenschutz – von der ersten Analyse bis zur wirksamen Verankerung.
Ein paar kurze Angaben reichen für eine erste Einordnung. Den passenden nächsten Schritt stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Vertraulich · Persönlich · Unverbindlich
