Leistung

Externer Datenschutzbeauftragter

Wir übernehmen die Funktion des Datenschutzbeauftragten und unterstützen Ihr Unternehmen bei Beratung, Überwachung und der Abstimmung Ihrer Datenschutzprozesse.

7+

Jahre am Markt

200+

betreute Mandate

12

Branchen im Portfolio

100 %

unabhängige Beratung

Leistungsumfang

Was macht ein externer DSB?

Ein externer Datenschutzbeauftragter berät und überwacht die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen, unterstützt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, sensibilisiert Mitarbeitende und fungiert als Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden.

Im Überblick

Was wir für Sie übernehmen.

01

Datenschutzorganisation

Rollen, Prozesse, Verzeichnisse und Verantwortlichkeiten strukturieren.

02

Beratung & Prüfung

Projekte, Verträge, Dienstleister und datenschutzrelevante Entscheidungen begleiten.

03

Betroffenenrechte & Vorfälle

Bei Anfragen, Datenschutzverletzungen und Meldungen unterstützen.

04

Schulungen & Sensibilisierung

Praxisnahes Datenschutzwissen für relevante Zielgruppen vermitteln.

05

Reporting & Weiterentwicklung

An die Leitung berichten und Verbesserungsmaßnahmen priorisieren.

Ihre nächsten Schritte besprechen

Passend zu Ihrer Ausgangslage

Für wen ist diese Leistung geeignet?

Der Beratungsumfang richtet sich nach Organisation, Reifegrad und Zielsetzung – und wird so zugeschnitten, dass vorhandene Strukturen sinnvoll genutzt werden.

Benennungspflicht

Für Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

Interessenkonflikte vermeiden

Für Organisationen, in denen interne Kandidaten wegen ihrer übrigen Aufgaben in Interessenkonflikte geraten könnten. Die DSB-Funktion muss unabhängig wahrgenommen werden können.

Begrenzte Fachressourcen

Für Unternehmen, die spezialisierte Kompetenz flexibel benötigen.

Komplexe Datenverarbeitung

Für Organisationen mit vielen Dienstleistern, Systemen oder sensiblen Daten.

Einordnung

Externer DSB oder Datenschutzberatung?

Der externe DSB übernimmt eine gesetzlich definierte, unabhängige Funktion. Datenschutzberatung kann zusätzlich operative Projektunterstützung leisten. Rollen und Interessenkonflikte müssen sauber getrennt werden.

Graue Gebäudefassade mit orangefarbenen Glasreflexionen.

Was am Ende zählt

Ergebnisse der externen DSB-Begleitung.

Datenschutzfragen haben eine feste fachliche Anlaufstelle. Beratung, Überwachung und die Abstimmung mit Verantwortlichen werden nachvollziehbar organisiert.

01

Orientierung

Relevante Anforderungen und Risiken sind verständlich eingeordnet und sinnvoll priorisiert.

02

Umsetzung

Verantwortlichkeiten, Maßnahmen und Abläufe greifen im tatsächlichen Betrieb ineinander.

03

Nachweis

Entscheidungen und Ergebnisse sind dokumentiert, für interne und externe Prüfungen geordnet.

Zertifizierungen

Nachweise, klar und sichtbar.

ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz

ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz

Nachweis auf Grundlage der Anforderungen des BSI IT-Grundschutzes.

BSI Testat IT-Grundschutz

BSI Testat IT-Grundschutz

Bestätigung einer strukturierten Basis-Absicherung nach BSI-Vorgaben.

BSI IT-Grundschutz-Berater

BSI IT-Grundschutz-Berater

Offizielle Qualifikation für Beratung und Umsetzung nach BSI IT-Grundschutz.

Qualitätsmanagement nach ISO 9001

Qualitätsmanagement nach ISO 9001

Zertifiziertes DEKRA-Qualitätsmanagementsystem.

Ihre nächsten Schritte besprechen

Weiterdenken

Passende Leistungen im Zusammenhang.

FAQ

Häufige Fragen zum externen DSB.

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?

Für nichtöffentliche Stellen gilt nach § 38 BDSG grundsätzlich die Schwelle von mindestens 20 Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Unabhängig davon können insbesondere Art und Umfang der Verarbeitung eine Benennung erfordern, etwa bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten oder einer erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung. Maßgeblich sind Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG.

Bleibt das Unternehmen verantwortlich?

Ja. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Die Verantwortung für die Verarbeitung und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen verbleibt beim Verantwortlichen beziehungsweise Auftragsverarbeiter.

Kann der DSB Verträge freigeben?

Der Datenschutzbeauftragte kann datenschutzbezogene Fragen zu Verträgen bewerten und Empfehlungen geben. Er übernimmt dadurch keine geschäftliche Freigabeentscheidung und ersetzt keine erforderliche rechtliche Vertragsprüfung.

Wie erfolgt die Zusammenarbeit?

Zuständigkeiten, Abstimmungswege und regelmäßige Termine werden vereinbart. Neue oder geänderte Verarbeitungsvorhaben sollten frühzeitig vorgelegt werden, damit Datenschutzanforderungen bei der Planung berücksichtigt werden können.

Unterstützt der DSB bei Datenschutzvorfällen?

Der Datenschutzbeauftragte berät bei der Bewertung, Dokumentation und möglichen Melde- oder Benachrichtigungspflichten. Die Entscheidung und fristgerechte Umsetzung liegen beim verantwortlichen Unternehmen.

Nächster Schritt

Sprechen Sie mit Ihrem Experten für Datenschutz.

Sie möchten einen externen Datenschutzbeauftragten benennen oder die Betreuung neu ordnen? Wir besprechen Ihre Verarbeitungstätigkeiten, Zuständigkeiten und den benötigten Umfang.

Ermin Kadic, Senior Security Consultant · Datenschutz

Ihr Experte für Datenschutz

Ermin Kadic

Senior Security Consultant · Datenschutz

Ermin Kadic begleitet Sie bei der Einordnung, Umsetzung und belastbaren Dokumentation rund um Datenschutz – von der ersten Analyse bis zur wirksamen Verankerung.

Ihre Anfrage

Ein paar kurze Angaben reichen für eine erste Einordnung. Den passenden nächsten Schritt stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

    Datenschutz

    Vertraulich · Persönlich · Unverbindlich