Eher nicht betroffen
Auf Basis Ihrer Angaben liegt derzeit keine typische NIS-2-Betroffenheit nahe. Je nach Kunden/Partnern können aber Lieferkettenanforderungen trotzdem relevant werden.
Nächste Schritte:
Kunden-/Ausschreibungsanforderungen prüfen (Nachweise, Prozesse)
Sicherheits-Baseline sicherstellen (MFA, Backups, Patch/Vuln)
Incident-Grundprozess definieren (wer entscheidet, wer informiert)
Hinweis: Unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung.
Was bedeutet „eher nicht betroffen“?
Auf Basis Ihrer Angaben liegt derzeit keine typische NIS-2-Betroffenheit nahe. Das ist eine gute Ausgangslage — gleichzeitig kann sich die Einordnung ändern, wenn sich Größe, Struktur oder Leistungsportfolio verändern oder wenn Kundenanforderungen aus der Lieferkette hinzukommen.
Auch wenn NIS-2 nicht direkt greift, verlangen viele Auftraggeber und Partner zunehmend:
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nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen (z. B. MFA, Backup/Recovery, Patch/Vuln)
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Incident-Prozesse und Meldefähigkeit (wer macht was im Ernstfall?)
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Dienstleisterkontrolle (Anforderungen, Verträge, Mindeststandards)
Empfohlene nächsten Schritte
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Lieferkettenanforderungen prüfen: Fragebögen, Verträge, Ausschreibungen, Kundenstandards
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Baseline absichern: MFA, Backup-Test/Wiederherstellung, Patch-/Vuln-Prozess, Berechtigungen
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Incident-Grundprozess definieren: Rollen, Eskalation, interne Kommunikation, minimale Checklisten
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Änderungen beobachten: Wachstum, neue Services, neue Branchen/Kunden → kann Einstufung ändern
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